Elternmitwirkung und Elternmitbestimmung haben am Besselgymnasium eine lange Tradition.
Sie sind ein unverzichtbarer Teil unserer offenen, partnerschaftlichen und demokratischen Schulkultur. Die Rechte der Eltern bei der Mitgestaltung der Schullaufbahn ihrer Kinder und des Schulbetriebs leiten sich aus der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen her und sind im Schulgesetz des Landes näher geregelt.
Die Basis der Elternarbeit ist die Klassenpflegschaft, die Versammlung aller Eltern einer Klasse. In der Oberstufe werden Jahrgangsstufenpflegschaften gebildet, in denen alle Eltern mitwirken können, jedoch nur die Eltern der noch nicht volljährigen SchülerInnen stimmberechtigt sind. Gemeinsam mit den Klassen- bzw. BeratungslehrerInnen und ab Klasse 7 auch mit den KlassensprecherInnen wird hier über alle Angelegenheiten der Klasse oder Jahrgangsstufe informiert und beraten. Die Fachlehrer stellen die Unterrichtsinhalte eines Schuljahres vor, denn die Eltern haben bei der Auswahl des behandelten Unterrichtsstoffs und bei Regelungen zu den Hausaufgaben und Leistungsüberprüfungen ein Mitspracherecht. In der Klassenpflegschaft wird auch über Klassenfahrten und andere gemeinsame Aktivitäten der Klasse gesprochen und über alle wichtigen Entwicklungen in Klasse und Schule sowie anstehende Entscheidungen in der Schullaufbahn (z.B. Fremdsprachen- oder Differenzierungskurswahl und Übergang in die Oberstufe) informiert. Die jeweils für ein Schuljahr gewählten Vorsitzenden und ihre Stellvertreter bzw. JahrgangsstufenvertreterInnen bilden die Schulpflegschaft und können an Klassenkonferenzen (außer Zeugniskonferenzen) teilnehmen.
Für Gespräche mit den FachlehrerInnen und zur Vereinbarung von individuellen Fördermaßnahmen können die in jedem Schulhalbjahr stattfindenden Schüler- und Eltern-Beratungstage genutzt werden. Darüberhinaus bieten bei kurzfristigem Gesprächs- und Beratungsbedarf fast alle LehrerInnen wöchentliche Sprechstunden oder –termine an. Die Eltern können auch Gesetze, Erlasse und Vorgaben für den Unterricht wie Lehrpläne und Richtlinien in der Schule einsehen. Bei Problemen oder Beschwerden sind die Klassen- und BeratungslehrerInnen die ersten Ansprechpartner.
Die Vorsitzenden der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften kommen mehrmals im Schuljahr zur Schulpflegschaftssitzung zusammen. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Deshalb informiert die Schulleitung hier über alle wichtigen schulischen Fragen und Entwicklungen, z.B. die Lehrereinstellung und Unterrichtsversorgung, die Schulorganisation oder Bau- und Umbaumaßnahmen. Zu anstehenden Entscheidungen in der Schulkonferenz gibt die Schulpflegschaft ein Votum ab. Sie wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und drei Stellvertreter. Im Schuljahr 2011/12 ist Oliver Brosch-Guesnet Schulpflegschaftsvorsitzender, seine Stellvertreter sind Antje Kruse, Beate Rahrbach und Olaf Marin. Sie sind Ansprechpartner für die Klassenpflegschaftsvorsitzenden, aber auch für alle Eltern bei Fragen und Problemen von der Schulbussituation bis zum Unterrichtsausfall. Die Kontaktdaten finden Sie unter „Kontakt“ auf der Schulhomepage, per e-mail ist die Schulpflegschaft auch direkt unter der Adresse schulpflegschaft
besselgymnasium.de zu erreichen.
Die Schulpflegschaft wählt auch die sechs Elternvertreter in die Schulkonferenz, das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Zu den vier oben genannten kommen in diesem Schuljahr noch Jens Netzeband und Dr. Lutwin Spix als Schulkonferenzmitglieder. Gemeinsam mit je sechs SchülerInnen und LehrerInnen und unter Leitung des Schulleiters beraten und entscheiden unsere Schulkonferenzvertreter z.B. über das Schulprogramm, den Schulhaushalt, die Schulordnung, die Einführung von Schulbüchern und Lernmitteln, Grundsätze zu den Hausaufgaben und Klassenarbeiten oder über die Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften und die Durchführung von Schulveranstaltungen und Klassenfahrten. Die Schulpflegschaft kann Anträge zu all diesen Themen an die Schulkonferenz richten. Das neue Schulgesetz gibt den Schulkonferenzen auch das Recht, die Schulleitung zu wählen. Durch die Schulkonferenz wirkt die Schule auch beim Schulträger, der Stadt Minden, mit und nimmt z.B. Stellung zu Schulentwicklungsplanungen.
Die Eltern sind darüberhinaus in Ausschüssen und Arbeitsgruppen vertreten, u.a. in der Kommission zur Besetzung neuer Lehrerstellen sowie in der Mensagruppe und nehmen an vielen pädagogischen Tagen oder Fortbildungen teil. Hinzu kommt ein hohes Maß an ehrenamtlichem Engagement, z.B. bei Schulfesten, beim Tag der offenen Tür und bei den Neuanmeldungen oder in Sport-AGen und in der Ruderriege.
Eine wichtiger Bereich der schulischen Elternmitwirkung sind auch die Fachkonferenzen der unterschiedlichen Unterrichtsfächer, an denen zwei Elternvertreter (in Sport und Englisch drei) mit beratender Stimme teilnehmen. Alle an einem bestimmten Unterrichtsfach besonders interessierten Eltern können sich als Fachkonferenzvertreter bewerben. Sie müssen dazu nicht der Schulpflegschaft angehören. Die Wahlen finden jeweils in der 1. Schulpflegschaftssitzung des Schuljahres statt.
Erwähnt werden soll schließlich auch noch die Arbeit des Fördervereins unserer Schule, die ebenfalls maßgeblich von Eltern getragen wird. Nähere Informationen dazu finden Sie unter „Förderverein“ auf dieser Webseite.
Die Elternmitwirkung endet nicht am Schultor. Gerade am Besselgymnasium haben wir in den letzten Jahren reichlich Erfahrung damit gesammelt, wie wichtig Einblicke und Einmischungen in die kommunale und sogar landesweite Bildungspolitik sind. Zukunftsweisende Entwicklungen wie die NRW-Sportschule oder die Weiterentwicklung der bilingualen Ausbildung mit dem Certilingua-Exzellenzlabel wurden und werden von Schulleitung, Lehrerschaft, Schülern und Eltern gemeinsam entwickelt und auf den Weg gebracht. Mit den Eltern der anderen weiterführenden Schulen in Minden tauschen wir uns in der Stadtschulpflegschaft aus. Informationen aus der Landes- und der allgemeinen Bildungspolitik erhalten wir durch die Mitgliedschaft in der Landeselternschaft der Gymnasien NRW e.V. (www.le-gymnasien-nrw.de) , die als anerkannter Interessenverband die Gymnasialeltern und ihre Anliegen gegenüber dem Schulministerium vertritt und z.B. bei bildungspolitischen Gesetzesvorhaben angehört werden muß.
Manche der vielfältigen Mitbestimmungsrechte und –möglichkeiten haben Eltern in der Vergangenheit auch erstreiten müssen. Elternmitwirkung ist jedoch heute in vielen Bereichen eine Selbstverständlichkeit. Aber es ist nicht immer selbstverständlich, daß die Chancen zur Elternbeteiligung auch wirklich genutzt werden. Die Schulpflegschaft ist auf viele aktive und interessierte Eltern angewiesen, die in den unterschiedlichen Bereichen und Gremien mitarbeiten oder zu einzelnen Themen oder Projekten ihr Wissen und ihre Kompetenz einbringen. Deshalb die Bitte an alle heutigen und zukünftigen Eltern unserer Schule: Engagieren Sie sich für die Interessen und für die Bildung Ihrer Kinder, besonders in den Klassenpflegschaften. Elternarbeit kann viel bewirken – und meist macht sie auch noch Spaß!
Oliver Brosch-Guesnet
Schulpflegschaftsvorsitzender