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Bessel-Leviten

Schulordnung für die Erprobungsstufe

Ich bin ich und du bist du.
Wenn ich rede, hörst du zu.
Wenn du sprichst, dann bin ich still,
weil ich dich verstehen will.
Wenn du fällst, helf ich dir auf,
und du fängst mich, wenn ich lauf.
Wenn du kickst, steh ich im Tor,
pfeif ich Angriff, schießt du vor.
Spielst du pong, dann spiel ich ping,
und du trommelst, wenn ich sing.
Allein kann keiner diese Sachen,
zusammen können wir viel machen.
Ich mit dir und du mit mir -
Das sind wir. 

Irmela Bender 

 

 

In unserer Schule wollen wir gemeinsam lernen und miteinander leben. Wir alle sind unsere Schule. Das zu erreichen ist einfach und doch zugleich auch schwer. Auf dem Weg dorthin helfen uns verschiedene Regeln.

Deine Rechte
 
Alle Schülerinnen und Schüler haben das Recht, ihre Meinungen auf vernünftige Weise frei zu äußern, ohne deswegen benachteiligt oder ausgelacht zu werden.
Meinungsverschiedenheiten dürfen nie mit Gewalt ausgetragen werden. Schülerinnen und Schüler haben das Recht, dass Lehrerinnen und Lehrer ihnen zuhören und sie ernst nehmen. Ebenso haben alle das Recht, dass sie während des Unterrichts auch von anderen angehört werden und ihre Meinung respektiert wird.
Jede Schülerin und jeder Schüler hat ein Recht auf Unterricht und darauf, etwas zu lernen. Damit alle gut lernen können, sind eine angenehme Atmosphäre im Klassenraum sowie ein gutes Verhältnis aller Anwesenden untereinander erforderlich. Niemand darf deshalb bei der Arbeit behindert oder bei dem Wunsch zu lernen gestört werden.
Niemand muss ungerechte Behandlung dulden, sondern darf sich gegen Ungerechtigkeiten beschweren und zur Wehr setzen, ohne selbst aber zu verletzen und ungerecht zu sein.
Jede Schülerin und jeder Schüler hat ein Recht auf seinen privaten Bereich. In diesen darf sich niemand ungebeten einmischen. Auch braucht niemand seine Noten bekannt zu geben, wenn sie oder er dies nicht will. Erst recht darf niemand wegen erbrachter Leistungen ausgelacht werden.

Deine Pflichten
 
Voraussetzung eines gemeinsamen Lernens ist regelmäßige Teilnahme am Unterricht und pünktliche Anwesenheit.
Während des Unterrichts sind alle verpflichtet, für eine ruhige, ausgeglichene und konzentrierte Arbeitsatmosphäre zu sorgen. Dazu gehört, dass man einander zuhört und ausreden lässt. Außerdem achten alle auf das, was andere sagen und denken.
Jede Schülerin und jeder Schüler hat die Verpflichtung sich im Unterricht anzustrengen und zu bemühen. Deshalb muss sich jeder im Unterricht aktiv beteiligen. Die Mitarbeit ist ebenso wichtig wie Klassenarbeiten und andere Leistungsüberprüfungen. Deshalb darf auch niemand das Lernen einer Mitschülerin oder eines Mitschülers stören oder bewusst verhindern. Auch Essen, Trinken und Kaugummikauen während des Unterrichts behindern das Lernen und müssen deshalb unterbleiben.
Alle Lehrerinnen und Lehrer müssen dafür sorgen, dass ihre Schülerinnen und Schüler möglichst gut lernen. Deshalb haben sie das Recht und die Pflicht, Anweisungen zu erteilen, die das Lernen sichern und fördern. Diesen Anweisungen müssen alle Folge leisten.
Hausaufgaben müssen ernst genommen werden. Sie dienen dazu, Gelerntes zu wiederholen und zu vertiefen. Deshalb soll man sie zu Hause erledigen und nicht morgens vor dem Unterricht.
Außerdem lohnt es sich immer an Folgendes zu erinnern:
Lernen kann durchaus anstrengend sein; diese Anstrengung aber ist sinnvoll, schon deshalb, weil erfolgreiches Lernen für das eigene spätere Leben wichtig ist.

Kehre vor deiner eigenen Haustür
 
Zwischen Kindern und Jugendlichen auf der einen sowie zwischen Eltern und Lehrerinnen und Lehrern auf der anderen Seite gibt es oft unterschiedliche Ansichten zum Thema Ordnung und Sauberkeit; auf einige Grundsätze jedoch sollten wir uns einigen.
Unsere Schule kann nur sauber bleiben, wenn wir alle unseren Müll dorthin tragen, wo er hin gehört.
So bist du gewiss auch der Ansicht, dass man niemandem zumuten darf, in einer verschmutzten Klasse zu lernen. Daher haben die Lehrerinnen und Lehrer wie auch der Hausmeister das Recht einzuschreiten, wenn in den Klassen und auf den Fluren Müll herumliegt und Kaugummis überall festgeklebt werden.
Wünschenswert sind Klassen, die eigenverantwortlich am Ende jeder Stunde den "Zustand" des Raumes überprüfen, besonders dann, wenn es nicht der eigene ist.
Dass man sich mit diesem unerfreulichen Thema regelmäßig auseinandersetzen muss, ist lästig. Dies verringert die verbleibende Zeit für den Unterricht.

Folgende Stunden- und Pausenzeiten haben wir an unserer Schule:
 
1. Stunde: 8.00 Uhr bis 8.45 Uhr
2. Stunde: 8.50 Uhr bis 9.35 Uhr
3. Stunde: 9.50 Uhr bis 10.35 Uhr
4. Stunde: 10.40 Uhr bis 11.25 Uhr
5. Stunde: 11.40 Uhr bis 12.25 Uhr
6. Stunde: 12.30 Uhr bis 13.15 Uhr
7. Stunde: 13.25 Uhr bis 14.10 Uhr
8. Stunde: 14.15 Uhr bis 15.00 Uhr

Pausen, groß und klein, müssen sein
 
Die großen Pausen von zweimal 15 Minuten sind zum Ausruhen und Spielen da. Für die Pausengestaltung kannst du den Schulhof nutzen - die Klassenräume und Flure des Schulgebäudes wie auch das PZ sind tabu.
Gegen verschiedene Ballspiele auf dem Schulhof ist nichts einzuwenden. Dennoch erkennst du sicher, warum dies nur mit kleinen, möglichst weichen Bällen erlaubt ist.
Das Ende der großen Pause wird um 9.45 Uhr und 11.35 Uhr durch ein Gongzeichen vor der 3. bzw. 5. Stunde angekündigt.
Daraufhin begeben sich die Schülerinnen und Schüler unverzüglich in die Klassen- und Fachräume, damit der Unterricht pünktlich beginnen kann.
Nur die Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen dürfen nach dem Unterricht in den Fachräumen bzw. in der Sporthalle ihre Taschen zu Beginn der beiden großen Pausen in die Klassenräume bringen.
Aus verschiedenen Gründen dürfen die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I während ihrer Schulzeit das Schulgelände ohne die Genehmigung eines Lehrers nicht verlassen.
Ihr werdet verstehen, dass ihr euch auf dem Sportgelände, den Flächen im Eingangsbereich der Schule und im Bereich der Fahrrad-, Roller- und Motorradabstellplätze nicht aufhalten dürft, da hier keine Aufsicht ist.
Die kleinen Pausen hingegen sind eigentlich gar keine Pausen, sie dienen lediglich zum Wechsel des Unterrichtsfaches. Die fünf Minuten reichen gerade, um den Klassenraum zu lüften, das Arbeitsmaterial zu wechseln und die Tafel zu wischen. Auch ein Gang zur Toilette ist in dieser Zeit möglich. Du verstehst, wenn wir im Interesse der anderen um Ruhe auf den Fluren bitten, vor allem dann, wenn du das Klassenzimmer wechseln musst.

Ohne Verwaltung geht es nicht
 
Es ist selbstverständlich, dass du im Verwaltungstrakt (im Sekretariat oder vor dem Lehrerzimmer, bei der Schulleiterin oder dem stellvertretenden Schulleiter) einmal etwas Wichtiges zu erledigen hast. Was du dort im Einzelnen erfahren und bekommen kannst, sagt dir zu Beginn des Schuljahres deine Klassenlehrerin bzw. dein Klassenlehrer.
Geh bitte nur in begründeten Fällen in den Verwaltungstrakt und möglichst allein. Der Verwaltungstrakt ist keine zweite Pausenhalle! Wenn du dringend mit deinen Eltern telefonieren musst, benutze die Telefonzelle vor der Schule, nachdem du dich bei der Aufsicht abgemeldet hast.

Was machen wir, wenn keine Lehrerin oder kein Lehrer kommt?
 
Beim ersten Klingeln am Ende der großen Pausen gehst du zu deinem Klassenraum; nach dem zweiten Klingeln sollen sich alle im Klassenraum aufhalten. Sollte sich nach fünf Minuten noch keine Lehrerin oder kein Lehrer eingefunden haben, so wendet sich die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher an die Verwaltung.

 

Wie lösen wir Konflikte?
 
Sicher wird es einmal zwischen dir und anderen Krach, Streit und Konflikte geben. Konflikte sind trotz allen guten Willens nicht völlig zu vermeiden, wenn Menschen zusammenleben. Wichtig ist aber, dass aus diesen meist nur kurzen Störungen keine lang dauernden Feindschaften erwachsen. Am besten ist es natürlich, die Streitenden geben sich selbst wieder die Hand. Wenn das nicht gelingt, kannst du dich natürlich auch an deine Klassenlehrerin oder deinen Klassenlehrer wenden.
Jeder behandelt den anderen so, wie er selbst behandelt werden möchte. Die gleiche Achtung und Beachtung, die man für sich selbst fordert, muss auch dem anderen zugestanden werden.

Auch Ordnung ist wichtig
 
Im Interesse einer möglichst geringen Lärmbelästigung muss in den Klassen- und Fachräumen während der Unterrichtszeit Ruhe herrschen, dies gilt auch dann, wenn die Lehrerin oder der Lehrer noch nicht anwesend ist.
Zum erfolgreichen Lernen trägt eine angemessene Sitzordnung bei. Sie wird von euren Klassenlehrerinnen und -lehrern und für die Fachräumen von den jeweiligen Fachlehrerinnen und -lehrern bestimmt.
Auch wenn ihr Veränderungen im Klassenraum vornehmen möchtet, müssen diese vorher mit den Klassenlehrerinnen und -lehrern abgesprochen werden.
Jede Klasse ist für ihren Klassenraum und das Mobiliar verantwortlich. Die Tische und Stühle in allen Klassen sind zum größten Teil vom Förderverein unserer Schule angeschafft worden. Wenn ihr Schäden feststellt, müsst ihr diese sofort euren Klassenlehrern melden.
Wenn Schülerinnen oder Schüler mutwillig das Mobiliar oder auch Schulbücher beschädigen, können in allen Fällen die Eltern für den Schaden haftbar gemacht werden.
Achtet auch auf die Sauberkeit der Tafel, der Wände und der Fußböden.
Richtet in Absprache mit den Klassenlehrern einen Tafel- und Fegedienst ein.
Vergesst nicht, nach Unterrichtsschluss die Stühle auf den Tisch zu stellen und eure Klasse abzuschließen. Der Schlüsseldienst ist dafür verantwortlich.
Auf dem Schulhof sind alle Schülerinnen und Schüler für Sauberkeit und Ordnung verantwortlich. Zusätzlich wird ein Hofdienst aus Klassen der Sek I eingerichtet, der nach Absprache mit den Klassenlehrerinnen und -lehrern und dem Hausmeister für Sauberkeit sorgt.
Wegen der erhöhten Unfallgefahr ist das Schneeballwerfen untersagt.

Wohin mit dem Fahrrad?
 
Denkt bitte daran, dass das Fahrradfahren auf dem gesamten rot gepflasterten Gelände im Bereich der Fahrradschuppen nicht erlaubt ist. Nur durch gegenseitige Rücksichtnahme können so Unfälle vermieden werden.
Eure Fahrräder könnt ihr in den Fahrradständern im Eingangsbereich der Schule oder in den Fahrradschuppen unterstellen.
Eure Sturzhelme dürft ihr mit in die Klassenräume nehmen und dort aufhängen.

Was ist, wenn ... ?
 
Wenn du krank bist und nicht zur Schule kommen kannst, müssen deine Eltern spätestens am 2. Tag die Klassenlehrer telefonisch oder schriftlich über den Grund informieren. Solltest du noch länger krank sein, ist diese Information nach jeweils 2 Wochen zu wiederholen.
Wenn du wieder am Unterricht teilnehmen kannst, vergiss bitte nicht, eine schriftliche Entschuldigung mitzubringen.
Solltest du während der Unterrichtszeit krank werden, melde dich bei deinem Lehrer ab.
Du darfst nicht ohne Abmeldung nach Hause fahren oder gehen.
 
Für Beurlaubungen bis zu 2 Tagen sind deine Klassenlehrerinnen und -lehrer verantwortlich. Längere Beurlaubungen können nur von der Schulleiterin nach einem schriftlichen Antrag genehmigt werden.
Unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien dürfen Schülerinnen und Schüler nicht beurlaubt werden.
 
 
Wenn die Alarmsirene länger als 30 Sekunden zu hören ist, muss die Schule auf den bekannten Fluchtwegen verlassen werden.
 
 
Wenn Schülerinnen und Schüler "über die Stränge schlagen" oder gegen diese Ordnung verstoßen, müssen sie mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (gem. §§ 13-20 ASchO) rechnen.

Wenn du Ideen hast, wie man das Miteinander in unserer Schule verbessern kann, äußere deine Wünsche und Vorstellungen in der Klasse oder der SV.

Diese Schulordnung wurde am 20. März 2003 von der Schulkonferenz verabschiedet